Wir, als freiberufliche Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung, bitten die Regierung: - um die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze für Freiberufler in der Krankenkasse von 1.758 Euro pro Monat, die dazu führt, dass selbst Freiberufler mit geringerem Einkommen mindestens 13-14% von 1.758 Euro Beitrag zahlen müssen. Der Krankenkassenbeitrag darf für Geringverdiener nicht mehr betragen als die üblichen 13-14 % vom realen Einkommen. Zudem sollten die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet werden, uns aufzunehmen. Ein Auslandsaufenthalt, der vor allem für Sprachlehrerinnen nötig ist, führt nämlich zurzeit zum Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenkasse. - eine solidarische, soziale gesetzliche Rentenkasse zu schaffen, in die alle Einkommensgruppen anteilig einzahlen; als Übergangslösung für uns freiberufliche Lehrerinnen ab sofort eine Bildungssozialkasse entsprechend dem Modell der Künstlersozialkasse einzurichten. Es wäre nur fair, wenn auch die Wirtschaft, die von unserer Leistung profitiert, einen Anteil unserer Renten zahlen würde. Diese Änderungen in der Gesetzgebung sind umso dringlicher, als unser Einkommen sehr gering ist(im Durchschnitt halb so hoch wie das von Grundschullehrern)und die hohen Renten-und Krankenkassenbeiträge, die wir allein bestreiten müssen, existenzbedrohend sind. Eine Möglichkeit dem Problem zu begegnen,wäre auch, die Auftraggeber gesetzlich dazu zu verpflichten, die Beiträge zur Krankenkasse und zur Rentenversicherung zur Hälfte zu übernehmen, wie das einige Volkshochschulen bereits tun.
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Aktion Butterbrot/Freiberufliche Lehrerinnen für Deutsch als Fremdsprache: www.aktionbutterbrot.de Kontakt: aktionbutterbrot@web.de, Angelika Maier: 0171/1771847, Reza Karimitari: 0179/3934327, Pravu Mazumdar: 0179-1347823, Ulla Teutsch: 089-7696134 ViSdP: Aktion Butterbrot/Freiberufliche Lehrerinnen, Reza Karimitari, Angelika Maier, Ulla Teutsch, c/o GEW, Joachim Peter Graf, Schwanthalerstraße 64, 80336 München. Listen bis zum 05.04.04 schicken an: -Aktion Butterbort Peter Graf, Schwanthalerstraße 64, 80336 München oder direkt an -Herrn Franz Thönnes,Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Postfach 500, 53108 Bonn