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Angestellte Lehrer werden in den Sommerferien entlassen und zum Arbeitsamt
geschickt:
GEW:
Endlich ist das Ministerium den langjährigen Forderungen der GEW NRW
zumindest teilweise gefolgt und hat mit Erlass vom 12. 6. 2007 (AZ:
214-1.14.07-1318) an die Bezirksregierung Köln geregelt, dass bei befristeten
Verträgen die Sommerferien grundsätzlich einbezogen werden müssen. Die
GEW hatte hierzu bereits vor langer Zeit dargestellt, dass es ein sozialwidriges
Verhalten ist, wenn das Land NRW im Rahmen befristeter Arbeitsverträge
zur Erteilung von Vertretungsunterricht jeweils die Schulferien ausspart
(z.B. die Befristung bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien setzt
und einen neuen befristeten Vertrag erst ab Unterrichtsbeginn nach Ferienende
anbietet) und die Betroffenen häufig zu einem Sozialfall macht (Quelle:
GEW
Köln)
Wortlaut GEW:
GEW-Erfolg für befristet Beschäftigte Aussparung der Schulferien bei
befristeten Verträgen Nach langjährigen Forderungen der GEW beim Ministerium
für Schule und Weiterbildung, die unsägliche Handlungsweise gegenüber
befristet Beschäftigten - die Ferienaussparung - zu beenden, wurde nun
endlich auch gehandelt. Der Erlass vom 12.06.2007 - AZ: 214 - 1.14.07
– 1318 - an die Bezirksregierung regelt, dass befristet beschäftigte
Lehrkräfte über die Sommerferien grundsätzlich ihre Vergütung erhalten,
wenn sie nach den Sommerferien weiterbeschäftigt werden. Nach der Protokollerklärung
zum § 1 TVÜ-L sind in der Zeit bis zum 31.Oktober 2008 Unterbrechungen
von bis zu einem Monat und bei Lehrkräften für die Dauer der Sommerferien
unschädlich. Mit dieser Vorschrift wird dafür Sorge getragen, dass Lehrkräfte
ihre Überleitungsansprüche nicht verlieren, wenn ihr befristetes Arbeitsverhältnis
zum Schuljahresende ausläuft und sie nach den Sommerferien befristet
oder unbefristet wieder eingestellt werden. Wo steht das? § 1 TVÜ-L
Hintergrund zum Erlass:
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GEW Hintergrund
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